Wer wir sind – was wir tun
Unsere Leistungen
Zusätzliche Leistungen werden im Verwaltervertrag geregelt
Versicherungen
Vermögenshaftpflichtversicherung
Wir haben eine Vermögensversicherung bei der Continentale Sachversicherung AG über 500.000 Euro je Schadensfall (bei zwei Schäden maximal im Jahr) abgeschlossen, die wir Ihnen gern in unserem Angebot nachweisen.
Vertrauensschadenversicherung
Über unsere Mitgliedschaft im Verband der Immobilienverwalter NRW verfügen wir über eine Vertrauensschadenversicherung bei der Euler Hermes Deutschland SA. Die Versicherungssumme beträgt 2,5 Mio Euro pro Versicherungsfall. Die Versicherung bietet Schutz zugunsten der Auftraggeber der Verbandsmitglieder des Versicherungsnehmers.
Gewerbezulassung

Dr. Wolfgang Delseit MA
Geschäftsführung/Inhaber
Vita
Abgeschlossenes Hochschulstudium:
Magister Artium in Mittelalterlicher und Neuerer Geschichte (1992);
Dr. phil. in Neuerer deutscher Philologie (1995)
1985-2007 Geschäftsführer der literarischen Nyland-Stiftung, Köln
seit 1985 selbstständiger Immobilienverwalter
seit 1991 Rezensionen in Fachzeitschriften und Lifestylemagazinen
seit 1992 Buch- und Aufsatzpublikationen sowie Buchveröffentlichungen
seit 1994 Layoutgestaltung, Lektorat und satztechnische Gestaltung von Büchern für verschiedene Verlage
2000 bis 2003 Geschäftsführer des Interdisziplinären Arbeitskreises zur Erforschung der Moderne im Rheinland, Düsseldorf
2009-2012 Geschäftsführer der Gesellschaft für Treuhandliegenschaften mbH
Fortbildungen
Am 23. Oktober 2017 ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienmakler im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2017 I S. 3562) verkündet worden. Hierin wurde erstmals eine gewerberechtliche Erlaubnispflicht sowie eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung für Wohnimmobilienmakler in § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) verankert.
Der Immobilienverwalter bildet sich eigentlich jeden Tag fort, da er auch die aktuelle Rechtsprechung zur Kenntnis nehmen muss.
Die neuen Berufszugangsregelungen für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler traten zum 1. August 2018 in Kraft. Nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sowie ihre unmittelbar bei der Durchführung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirkenden Beschäftigten dazu verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden. Der Verband erwartet von seinen Mitgliedern, dass sie freiwillig 45 Stunden absolvieren.
Hier möchten wir Ihnen die von uns wahrgenommenen Fortbildungsmaßnahmen nachweisen:


Yannick Steffen Delseit
Immobilienkaufmann mit Schwerpunkt auf Miet- und WEG-Verwaltung; einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt
Fortbildungen
Hier möchten wir Ihnen die von Yannick Delseit wahrgenommenen Fortbildungsmaßnahmen nachweisen:
